Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltung der AGB

  • Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Liefergeschäfte. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufs­bestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertrags­bestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist

2. Versand und Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, auf Rechnung des Empfängers.
  2. Teilsendungen sind zulässig und müssen angenommen und bezahlt werden.
  3. Regressansprüche wegen Transportschäden sind unmittelbar an das Transportunternehmen oder den Versicherer zu richten.
  4. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand unsere Geschäfts- oder Lagerräume verlässt; dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
  5. Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versand­bereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn wir von einem Zurück­behaltungsrecht Gebrauch machen.

3. Lieferzeit

  • Ansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist. Aus- und Einfuhrverbot, Beschlag- und Wegnahme sowie alle Einwirkungen höherer Gewalt, wozu auch Streiks, Aufruhr usw. gehören, entbinden uns von jeder Haft- und Lieferpflicht.

4. Preise

  1. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Fracht, Verpackung, Versicherungsprämie und sonstige Nebenkosten können gesondert von uns berechnet werden.
  3. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

5. Lieferzeit

  1. Die Rechnungsbetrag sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
  2. Zurückhaltung oder Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgend­welcher Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

6. Zahlungsverzug des Käufers

  1. Nach §248 BGB gerät der Schuldner einer Geldforderung grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung in Verzug.
  2. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt nach §284 BGB Verzugs­zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach dem Diskontüberleitungsgesetz ohne Mahnung und Schadensnachweis zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie die Rechte aus §326 BGB bleibt vorbehalten.
  3. Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Konkurses oder Vergleichsverfahrens durch den Käufer sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

  • Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bei Verkäufen gegen Akzept bis zur Einlösung des Wechsels unser Eigentum. Sie darf jedoch im ordentlichen Geschäftsgang weiter­veräußert werden. In diesem Falle tritt an Stelle der Ware die Forderung auf Zahlung des Erlöses, die hiermit an uns abgetreten wird. Diese Abtretung hat der Käufer auf unser Verlangen jederzeit dem Drittschuldner anzuzeigen.

8. Gewährleistung

  1. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn uns der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung, schriftlich anzeigt. Beanstandete Waren sind auf Verlangen auf Kosten und Gefahr des Käufers zurückzusenden. Es steht uns frei, bei berechtigten Beanstandungen Ersatzleistung, Kaufpreis­erstattung oder Kaufpreisminderung vorzunehmen.
  2. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen und von der Natur der Ware abhängigen Zeitraumes höchstens aber 3 Monate, geltend gemacht werden und müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung mitgeteilt werden. Die Rüge ist durch das Gutachten eines Sachverständigen zu belegen.
  3. Bei Vertragsabschluss nach vorheriger Besichtigung der Ware durch den Käufer sind Gewährleistungsansprüche auf Grund irgendeines Mangels ausgeschlossen.

9. Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Annahme von Aufträgen sowie mündliche Vereinbarungen mit dem Käufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestäti­gung.
  3. Proben gelten als Durchschnittsmuster.
  4. Bei Kreditunwürdigkeit des Käufers können wir Vorleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10. Abnahmeverweigerung

  • Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so können wir ihm eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

11. Abrufaufträge

  1. Bei Bestellungen auf Abruf hat der Käufer innerhalb der vereinbarten Fristen rechtzeitig abzurufen. Erfolgt der Abruf nicht fristgemäß, so sind wir berechtigt schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Tagen zu setzen und nach Ablauf dieser Frist Ware abzusenden, oder sie unter Rechnungserstellung zur Verfügung zu halten oder den Auftrag insoweit zu streichen.
  2. Die weiteren gesetzlichen Rechte aus der Nachfristsetzung bleiben unberührt.

12. Datenspeicherung

  • Unter Berücksichtigung der Daten­schutz­bestim­mungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV

13. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Die Vertragsbeziehung unterliegt unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichts­stand und Erfüllungsort für Vollkaufleute ist 74889 Sinsheim.

14. Nichtigkeit einzelner Klauseln

  • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15. Verschiedenes

  1. Bei Verkäufen von Originalpackungen gilt der Inhalt laut Rechnung als verbindlich. Bei Originalware sowie bei im Ausland sortierten Därmen wird keine Kaliber- und Maßgarantie übernommen.
  2. Bei sortierten Därmen gilt das angegebene Maß als im aufgeweichten Zustand unter Zug gemessen.
  3. Mengenbezeichnung „circa“ oder „ungefähr“ versteht sich für Liefe­rung mit einer Mengentoleranz bis 10%.